Finanzgericht Köln, 2020-03-11, 9 K 596/18

9 K 596/18Steuergericht11.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 9 K 596/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-11

Aktenzeichen: 9 K 596/18

ECLI: ECLI:DE:FGK:2020:0311.9K596.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2015 vom 14. September 2016 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 8. Mai 2017 wird dahingehend abgeändert, dass die Einkünfte des Klägers aus Kapitalvermögen um ... € reduziert werden. Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten aufgegeben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

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