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3 K 1065/16•Finanzgericht Köln, 2020-01-22, 3 K 1065/16
Entscheidungsdatum: 2020-01-22
Aktenzeichen: 3 K 1065/16
ECLI: ECLI:DE:FGK:2020:0122.3K1065.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung für 2014 wird dahingehend geändert, dass die festzustellenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von 4.315,- € auf 3.560,- € herabgesetzt werden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
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