14 K 719/19•Finanzgericht Köln, 2019-08-14, 14 K 719/19
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 14 K 719/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-14
Aktenzeichen: 14 K 719/19
ECLI: ECLI:DE:FGK:2019:0814.14K719.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 15.02.2019 wird der Einkommensteuerbescheid vom 04.07.2018 dahingehend geändert, dass die Kapitalerträge, die zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden, um 1.690 EUR vermindert werden. Die Errechnung des Steuerbetrags wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern zu 60% und dem Beklagten zu 40% auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
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