13 K 2469/17•Finanzgericht Köln, 2019-07-11, 13 K 2469/17
Finanzgericht Köln, 2019-07-11, 13 K 2469/17
13 K 2469/17Steuergericht11.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 13 K 2469/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-11
Aktenzeichen: 13 K 2469/17
ECLI: ECLI:DE:FGK:2019:0711.13K2469.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Der Änderungsbescheid für 2011 über den Gewerbesteuermessbetrag vom 21. Februar 2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14. August 2017 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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