Finanzgericht Köln, 2019-06-12, 2 K 2087/17

2 K 2087/17Steuergericht12.06.2019

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 2 K 2087/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-06-12

Aktenzeichen: 2 K 2087/17

ECLI: ECLI:DE:FGK:2019:0612.2K2087.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 55 Prozent und der Beklagte zu 45 Prozent.

Der Streitwert wird auf ... € festgesetzt.

Das Urteil ist wegen des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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