2 K 1632/18•Finanzgericht Köln, 2019-06-12, 2 K 1632/18
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 2 K 1632/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-06-12
Aktenzeichen: 2 K 1632/18
ECLI: ECLI:DE:FGK:2019:0612.2K1632.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
den Bescheid über die Vergütung von Vorsteuern für den Zeitraum Januar bis Dezember 2016 vom 31.5.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7.6.2018 dahingehend abzuändern, dass Vorsteuern i.H.v. 38.128,02 € festgesetzt werden.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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