Finanzgericht Köln, 2019-06-12, 2 K 1632/18

2 K 1632/18Steuergericht12.06.2019

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 2 K 1632/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-06-12

Aktenzeichen: 2 K 1632/18

ECLI: ECLI:DE:FGK:2019:0612.2K1632.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

den Bescheid über die Vergütung von Vorsteuern für den Zeitraum Januar bis Dezember 2016 vom 31.5.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7.6.2018 dahingehend abzuändern, dass Vorsteuern i.H.v. 38.128,02 € festgesetzt werden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.