4 K 1600/18•Finanzgericht Köln, 2019-02-13, 4 K 1600/18
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 4 K 1600/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-13
Aktenzeichen: 4 K 1600/18
ECLI: ECLI:DE:FGK:2019:0213.4K1600.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Der Rückforderungsbescheid vom 2.1.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 4.6.2018 wird in der Weise geändert, dass der Rückforderungsbetrag auf 309,91 € gemindert wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Aufteilung des geminderten Rückforderungsbetrages auf die Einkommen-steuer, evangelische Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag wird gemäߧ 100 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 48 % und der Beklagte zu 52 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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