Finanzgericht Köln, 2019-02-13, 4 K 108/17

4 K 108/17Steuergericht13.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 4 K 108/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-13

Aktenzeichen: 4 K 108/17

ECLI: ECLI:DE:FGK:2019:0213.4K108.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Unter Änderung des Bescheides über die Feststellung des Einheitswerts auf den 1.1.2015 vom 29.5.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.12.2016 wird der Einheitswert für die wirtschaftliche Einheit F Straße ... in A auf 118.400 DM (60.536 €) festgestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

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