Finanzgericht Köln, 2019-02-06, 10 V 1706/18

10 V 1706/18Steuergericht06.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 V 1706/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-02-06

Aktenzeichen: 10 V 1706/18

ECLI: ECLI:DE:FGK:2019:0206.10V1706.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Körperschaftsteuerbescheid 2016 wird i.H.v. 11.520 Euro von der Vollziehung ausgesetzt.

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer wird i.H.v. 358.938 Euro von der Feststellung ausgesetzt.

Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 60 % und der Antragsgegner zu 40 %.

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