Finanzgericht Köln, 2018-12-12, 10 K 1730/17

10 K 1730/17Steuergericht12.12.2018

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 K 1730/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-12-12

Aktenzeichen: 10 K 1730/17

ECLI: ECLI:DE:FGK:2018:1212.10K1730.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Unter Änderung des Bescheides über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2015 vom 18.7.2018 wird der verbleibende Verlustvortrag nach § 10d Abs. 4 EStG für den Kläger auf 17.235,- € und für die Klägerin auf 1.095,- € festgestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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