15 K 1325/17•Finanzgericht Köln, 2018-11-13, 15 K 1325/17
Finanzgericht Köln, 2018-11-13, 15 K 1325/17
15 K 1325/17Steuergericht13.11.2018
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 15 K 1325/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-11-13
Aktenzeichen: 15 K 1325/17
ECLI: ECLI:DE:FGK:2018:1113.15K1325.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2009 vom 21. Februar 2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3. Mai 2017 wird dahingehend geändert, dass der Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit um 14.200 € verringert wird; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderte Steuerfestsetzung nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, ferner dem Kläger das Ergebnis dieser Berechnung unverzüglich mitzuteilen und den Bescheid mit geändertem Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekanntzugeben.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 53 %und der Beklagte zu 47 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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