11 K 2086/16•Finanzgericht Köln, 2018-09-27, 11 K 2086/16
Finanzgericht Köln, 2018-09-27, 11 K 2086/16
11 K 2086/16Steuergericht27.09.2018
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 11 K 2086/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-09-27
Aktenzeichen: 11 K 2086/16
ECLI: ECLI:DE:FGK:2018:0927.11K2086.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Der Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2010 vom 5.11.2015 sowie die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung werden aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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