Finanzgericht Köln, 2018-09-27, 11 K 2086/16

11 K 2086/16Steuergericht27.09.2018

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 11 K 2086/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-09-27

Aktenzeichen: 11 K 2086/16

ECLI: ECLI:DE:FGK:2018:0927.11K2086.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Der Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2010 vom 5.11.2015 sowie die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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