Finanzgericht Köln, 2018-01-30, 1 K 2992/13

1 K 2992/13Steuergericht30.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 1 K 2992/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-01-30

Aktenzeichen: 1 K 2992/13

ECLI: ECLI:DE:FGK:2018:0130.1K2992.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Es wird festgestellt, dass die beim Erwerb der Anteile an dem Investmentfonds A gezahlten Zwischengewinne i.H. von 460.288,90 € im Jahr 2008 negative Einnahmen bei den Einkünften des Klägers aus Kapitalvermögen sind.

Die Revision wird zugelassen.

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