Finanzgericht Köln, 2016-12-09, 7 K 3211/15

7 K 3211/15Steuergericht09.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 7 K 3211/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-09

Aktenzeichen: 7 K 3211/15

ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:1209.7K3211.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 12.06.2015 und der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 02.11.2015 verpflichtet, die Säumniszuschläge zu den Schenkungsteuern in Höhe i.H.v. 500,50 € (Steuernummer 1) und i.H.v. 2.418,00 € (Steuernummer 2) zu erlassen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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