7 K 3210/15•Finanzgericht Köln, 2016-12-09, 7 K 3210/15
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 7 K 3210/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-09
Aktenzeichen: 7 K 3210/15
ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:1209.7K3210.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 12.06.2015 und der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 02.11.2015 verpflichtet, die Säumniszuschläge zu den Schenkungsteuern in Höhe von 500,50 € (Steuernummer 1) und in Höhe von 2.242,50 € (Steuernummer 2) zu erlassen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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