9 K 2034/14•Finanzgericht Köln, 2016-12-07, 9 K 2034/14
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 9 K 2034/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-07
Aktenzeichen: 9 K 2034/14
ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:1207.9K2034.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
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Die Gewerbesteuermessbescheide 2007, 2008 und 2011 vom 10. September 2014 und 4. November 2013 sowie die Bescheide über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31. Dezember 2009 und 2010 vom 27. August 2012 sowie die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 17. Juni 2014 werden aufgehoben.
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Der Bescheid über die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung für 2011 vom 8. Oktober 2013 wird unter Aufhebung der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 17. Juni 2014 mit der Maßgabe geändert, dass statt Einkünften aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung festgestellt werden.
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Die Revision wird zugelassen.
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Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
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Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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