Finanzgericht Köln, 2016-11-30, 3 K 1617/14

3 K 1617/14Steuergericht30.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 3 K 1617/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-30

Aktenzeichen: 3 K 1617/14

ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:1130.3K1617.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Unter Änderung der Einkommensteuerbescheide 2010 und 2011 vom 13.1.2014 und des Einkommensteuerbescheides 2012 vom 7.10.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 12.5.2014 bzw. vom 15.9.2015 werden die Einkommensteuern 2010 bis 2012 auf die Beträge herabgesetzt, die sich ergeben, wenn als Einkünfte aus Gewerbebetrieb jeweils 24.000 € zugrunde gelegt werden. Die Berechnung der Steuerbeträge wird dem Beklagten übertragen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

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