10 K 2772/15•Finanzgericht Köln, 2016-09-29, 10 K 2772/15
Finanzgericht Köln, 2016-09-29, 10 K 2772/15
10 K 2772/15Steuergericht29.09.2016
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 2772/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-29
Aktenzeichen: 10 K 2772/15
ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0929.10K2772.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Beklagte wird verpflichtet, über die bereits mit Bescheid vom 18. März 2016/13. Juli 2016 gewährte Verrechnungsstundung hinaus eine weitere Verrechnungsstundung i.H.v. 4.370,30 EUR zu gewähren.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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