13 K 66/13•Finanzgericht Köln, 2016-09-22, 13 K 66/13
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 13 K 66/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-22
Aktenzeichen: 13 K 66/13
ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0922.13K66.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
- Es wird festgestellt, dass die Mitnahme der Quittungsblöcke für die Jahre 2002 bis 2004 und 2004 bis 2005 im Wege des unmittelbaren Zwangs gemäß § 331 der Abgabenordnung rechtswidrig war.2. Dem Beklagten wird aufgegeben, die Quittungsblöcke an den Kläger herauszugeben.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.