Finanzgericht Köln, 2016-09-21, 4 K 1927/15

4 K 1927/15Steuergericht21.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 4 K 1927/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-09-21

Aktenzeichen: 4 K 1927/15

ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0921.4K1927.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Einkommensteuerbescheide 2008 und 2009 vom 12.12.2014 in Form der Einspruchsentscheidung vom 6.7.2015 werden dahingehend geändert, dass die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft der Klägerin im Einkommensteuerbescheid 2008 um 533.459 € und im Einkommensteuerbescheid 2009 um 267.040 € reduziert werden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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