10 K 3550/14•Finanzgericht Köln, 2016-08-31, 10 K 3550/14
Finanzgericht Köln, 2016-08-31, 10 K 3550/14
10 K 3550/14Steuergericht31.08.2016
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 3550/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-31
Aktenzeichen: 10 K 3550/14
ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0831.10K3550.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die Bescheide über Körperschaftsteuer für 2012 vom 03.07.2014 sowie den Gewerbesteuermessbetrag für 2012 vom 25.07.2014, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13.11.2014, werden mit der Maßgabe geändert, dass weitere Betriebsausgaben i.H.v. 13.381 € berücksichtigt werden. Die Neuberechnung der danach festzusetzenden Steuer bzw. des danach festzusetzenden Gewerbesteuermessbetrags wird dem Beklagten übertragen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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