Finanzgericht Köln, 2016-08-31, 10 K 3550/14

10 K 3550/14Steuergericht31.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 K 3550/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-08-31

Aktenzeichen: 10 K 3550/14

ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0831.10K3550.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Bescheide über Körperschaftsteuer für 2012 vom 03.07.2014 sowie den Gewerbesteuermessbetrag für 2012 vom 25.07.2014, jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13.11.2014, werden mit der Maßgabe geändert, dass weitere Betriebsausgaben i.H.v. 13.381 € berücksichtigt werden. Die Neuberechnung der danach festzusetzenden Steuer bzw. des danach festzusetzenden Gewerbesteuermessbetrags wird dem Beklagten übertragen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.