2 K 1514/13•Finanzgericht Köln, 2016-01-20, 2 K 1514/13
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 2 K 1514/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-20
Aktenzeichen: 2 K 1514/13
ECLI: ECLI:DE:FGK:2016:0120.2K1514.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Der Beklagte wird unter Änderung der Einspruchsentscheidung vom 17. April 2013 und des Vergütungsbescheides vom 19. April 2013 verpflichtet, die Vorsteuervergütung für den Zeitraum Januar bis Dezember 2010 um 6.085,15 € zu erhöhen und damit auf insgesamt 6.099,20 € festzusetzen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruches der Klägerin abwenden, soweit der Kläger nicht zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Der Streitwert wird auf 6.085 € festgesetzt.
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