15 K 1581/11•Finanzgericht Köln, 2015-10-29, 15 K 1581/11
Finanzgericht Köln, 2015-10-29, 15 K 1581/11
15 K 1581/11Steuergericht29.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 15 K 1581/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-29
Aktenzeichen: 15 K 1581/11
ECLI: ECLI:DE:FGK:2015:1029.15K1581.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid 2008 vom 20.10.2010 nebst Einspruchsentscheidung vom 15.4.2011 wird mit der Maßgabe geändert, dass die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit um 50.000,- € gemindert werden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte zu ¼, die Kläger zu ¾.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.