Finanzgericht Köln, 2015-10-21, 14 K 2767/12

14 K 2767/12Steuergericht21.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 14 K 2767/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-21

Aktenzeichen: 14 K 2767/12

ECLI: ECLI:DE:FGK:2015:1021.14K2767.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Unter Abänderung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2002 vom 17. Juli 2012 und der Einspruchsentscheidung vom 5. März 2013 wird der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002 vom 17. Juli 2012 dahingehend geändert, als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit i.H.v. 75.000 EUR berücksichtigt werden und die Einkommensteuer entsprechend niedriger festgesetzt wird.

Die Berechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

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