14 K 2767/12•Finanzgericht Köln, 2015-10-21, 14 K 2767/12
Finanzgericht Köln, 2015-10-21, 14 K 2767/12
14 K 2767/12Steuergericht21.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 14 K 2767/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-21
Aktenzeichen: 14 K 2767/12
ECLI: ECLI:DE:FGK:2015:1021.14K2767.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Unter Abänderung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2002 vom 17. Juli 2012 und der Einspruchsentscheidung vom 5. März 2013 wird der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002 vom 17. Juli 2012 dahingehend geändert, als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit i.H.v. 75.000 EUR berücksichtigt werden und die Einkommensteuer entsprechend niedriger festgesetzt wird.
Die Berechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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