Finanzgericht Köln, 2015-09-29, 10 K 3587/13

10 K 3587/13Steuergericht29.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 K 3587/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-29

Aktenzeichen: 10 K 3587/13

ECLI: ECLI:DE:FGK:2015:0929.10K3587.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Einkommensteueränderungsbescheid für 2011 vom 24.05.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23.10.2013 wird dahingehend geändert, dass die zusätzlich angesetzten Kapitalerträge i.H.v. 48.000 € nicht mehr steuererhöhend berücksichtigt werden. Die Neuberechnung der danach festzusetzenden Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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