1 K 2893/12•Finanzgericht Köln, 2015-09-24, 1 K 2893/12
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 1 K 2893/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-24
Aktenzeichen: 1 K 2893/12
ECLI: ECLI:DE:FGK:2015:0924.1K2893.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Unter Änderung des Abrechnungsbescheides vom 3.11.2011 und der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 17.8.2012 wird festgestellt, dass der Insolvenzschuldnerin für den Monat Januar 2006 ein Vorsteuervergütungsanspruch i. H. v. 44.791,24 € zusteht.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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