Finanzgericht Köln, 2015-09-24, 1 K 2893/12

1 K 2893/12Steuergericht24.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 1 K 2893/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-24

Aktenzeichen: 1 K 2893/12

ECLI: ECLI:DE:FGK:2015:0924.1K2893.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Unter Änderung des Abrechnungsbescheides vom 3.11.2011 und der dazu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 17.8.2012 wird festgestellt, dass der Insolvenzschuldnerin für den Monat Januar 2006 ein Vorsteuervergütungsanspruch i. H. v. 44.791,24 € zusteht.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

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