15 K 3676/13•Finanzgericht Köln, 2015-09-24, 15 K 3676/13
Finanzgericht Köln, 2015-09-24, 15 K 3676/13
15 K 3676/13Steuergericht24.09.2015
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 15 K 3676/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-24
Aktenzeichen: 15 K 3676/13
ECLI: ECLI:DE:FGK:2015:0924.15K3676.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Der Bescheid über Lohnsteuerhaftung und Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung vom 13. Juni 2013, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11. November 2013 wird mit der Maßgabe geändert, dass der Haftungsbetrag auf 266 € Lohnsteuern zzgl. 14,57 € Solidaritätszuschlag reduziert wird.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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