1 K 3876/12•Finanzgericht Köln, 2014-06-24, 1 K 3876/12
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 1 K 3876/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-06-24
Aktenzeichen: 1 K 3876/12
ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:0624.1K3876.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Unter Änderung des Aufhebungsbescheides vom 26.9.2012 wird Kindergeld für das Kind A für die Monate August und September 2008 sowie Juli 2009 bis August 2011 festgesetzt und der angefochtene Rückforderungsbescheid insoweit aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger bis zur mündlichen Verhandlung, im Übrigen die Beklagte.
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