Finanzgericht Köln, 2014-05-09, 4 K 2584/13

4 K 2584/13Steuergericht09.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 4 K 2584/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-09

Aktenzeichen: 4 K 2584/13

ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:0509.4K2584.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Bescheid vom 05.09.2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16.07.2013 wird dahin gehend geändert, dass die Umsatzsteuervorauszahlung für das II. Quartal 2012 auf -6.131,98 € festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 6/10 und der Beklagte zu 4/10.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.