Finanzgericht Köln, 2014-05-07, 14 K 2405/13

14 K 2405/13Steuergericht07.05.2014

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 14 K 2405/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-07

Aktenzeichen: 14 K 2405/13

ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:0507.14K2405.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Unter Aufhebung des Bescheides vom 22. Oktober 2012 und der Einspruchsentscheidung vom 2. Juli 2013 wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin Kindergeld in gesetzlicher Höhe für ihre am .... August 2012 geborene Tochter für die Monate August 2012 bis Juni 2013 zu gewähren.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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