Finanzgericht Köln, 2014-04-30, 7 K 821/09

7 K 821/09Steuergericht30.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 7 K 821/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-30

Aktenzeichen: 7 K 821/09

ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:0430.7K821.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2005 vom 8.10.2007 wird unter teilweiser Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 13.2.2009 dahingehend geändert, dass bei den Einkünften des Klägers aus Vermietung und Verpachtung weitere Werbungskosten in Höhe von 30.042 € (Wertminderung des Grund und Bodens durch Verkippungsmaßnahme) berücksichtigt werden.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.

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