12 K 1957/13•Finanzgericht Köln, 2014-02-26, 12 K 1957/13
Finanzgericht Köln, 2014-02-26, 12 K 1957/13
12 K 1957/13Steuergericht26.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 12 K 1957/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-26
Aktenzeichen: 12 K 1957/13
ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:0226.12K1957.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Die Bescheide vom 21. Dezember 2012 und 10. Januar 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3. Juni 2013 werden in Bezug auf die Monate August 1997 bis Dezember 2001 teilweise aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 76 %
und die Beklagte zu 24 %.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.