10 K 2733/10•Finanzgericht Köln, 2014-02-06, 10 K 2733/10
Finanzgericht Köln, 2014-02-06, 10 K 2733/10
10 K 2733/10Steuergericht06.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 2733/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-06
Aktenzeichen: 10 K 2733/10
ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:0206.10K2733.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid für 2007 vom 17.11.2009 in Form der Einspruchsentscheidung vom 26.7.2010 wird gemäß Hilfsantrag des Klägers dahin geändert, dass das zu versteuernde Einkommen um 2.735 € verringert wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Neuberechnung der danach festzusetzenden Einkommensteuer wird dem Beklagten aufgegeben.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 3/4 und der Beklagte zu 1/4.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kosten-erstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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