Finanzgericht Köln, 2014-01-10, 10 Ko 2250/13

10 Ko 2250/13Steuergericht10.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 Ko 2250/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-01-10

Aktenzeichen: 10 Ko 2250/13

ECLI: ECLI:DE:FGK:2014:0110.10KO2250.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Erinnerung wird abgewiesen.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar.

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