9 K 935/13•Finanzgericht Köln, 2013-07-16, 9 K 935/13
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 9 K 935/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-16
Aktenzeichen: 9 K 935/13
ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0716.9K935.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid vom 31. März 2012 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 8. März 2013 werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.
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