Finanzgericht Köln, 2013-07-16, 9 K 935/13

9 K 935/13Steuergericht16.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 9 K 935/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-16

Aktenzeichen: 9 K 935/13

ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0716.9K935.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid vom 31. März 2012 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 8. März 2013 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

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