10 K 2408/10•Finanzgericht Köln, 2013-07-10, 10 K 2408/10
Finanzgericht Köln, 2013-07-10, 10 K 2408/10
10 K 2408/10Steuergericht10.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 10 K 2408/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-10
Aktenzeichen: 10 K 2408/10
ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0710.10K2408.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Der angefochtene Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2004 vom 31.03.2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung wird dahingehend geändert, dass der verbleibende Verlustabzug auf 1.856.368 € festgestellt wird.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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