Finanzgericht Köln, 2013-07-10, 10 K 2408/10

10 K 2408/10Steuergericht10.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 K 2408/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-10

Aktenzeichen: 10 K 2408/10

ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0710.10K2408.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der angefochtene Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2004 vom 31.03.2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung wird dahingehend geändert, dass der verbleibende Verlustabzug auf 1.856.368 € festgestellt wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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