Finanzgericht Köln, 2013-07-04, 11 V 1596/13

11 V 1596/13Steuergericht04.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 11 V 1596/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-07-04

Aktenzeichen: 11 V 1596/13

ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0704.11V1596.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Vollziehung des Einkommensteuerbescheids vom 05.04.2013 wird bis einen Monat nach Erlass der Einspruchsentscheidung ausgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Die Beschwerde wird zugelassen.

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