Finanzgericht Köln, 2013-06-26, 7 K 2700/12

7 K 2700/12Steuergericht26.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 7 K 2700/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-26

Aktenzeichen: 7 K 2700/12

ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0626.7K2700.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 2011 vom 22.5.2012 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 9.8.2012 durch Ansatz eines weiteren Betrages i.H.v. 3.155 Euro als außergewöhnliche Belastungen geändert.

Die Berechnung der festzusetzenden Steuer wird dem Beklagten auferlegt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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