Finanzgericht Köln, 2013-05-22, 8 K 3813/11

8 K 3813/11Steuergericht22.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 8 K 3813/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-22

Aktenzeichen: 8 K 3813/11

ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0522.8K3813.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Einspruchsentscheidung vom 11.11.2011 und die geänderten Einkommensteuerbescheide 1998 und 1999 vom 20.05.2011 werden gegenüber der Klägerin aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die gerichtlichen Kosten tragen der Kläger zu 2. und der Beklagte zur Hälfte.

Von den außergerichtlichen Kosten trägt der Kläger zu 2. die eigenen in voller Höhe. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1. in voller Höhe.

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