Finanzgericht Köln, 2013-04-26, 10 V 209/13

10 V 209/13Steuergericht26.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 V 209/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-04-26

Aktenzeichen: 10 V 209/13

ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0426.10V209.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die angefochtenen Einkommensteuerbescheide der Jahre 2007-2010 werden bis zur Rechtskraft einer Entscheidung in der Hauptsache insoweit ausgesetzt, als der Antragsgegner Kapitaleinkünfte im Zusammenhang mit der Beteiligung an der C der Besteuerung unterworfen hat.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Die Beschwerde wird zugelassen.

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