Finanzgericht Köln, 2013-04-10, 4 K 2910/10

4 K 2910/10Steuergericht10.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 4 K 2910/10 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2013-04-10

Aktenzeichen: 4 K 2910/10

ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0410.4K2910.10.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2008 vom 02.11.2012 wird dahingehend geändert, dass bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit als Arzt ein Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 122.400 € gewinnmindernd berücksichtigt wird.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger vorläufig vollstreckbar.

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