15 K 4521/07•Finanzgericht Köln, 2013-02-28, 15 K 4521/07
Finanzgericht Köln, 2013-02-28, 15 K 4521/07
15 K 4521/07Steuergericht28.02.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 15 K 4521/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-28
Aktenzeichen: 15 K 4521/07
ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0228.15K4521.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Unter Änderung der angefochtenen Umsatzsteuerbescheide 2001 und 2002 vom 18.10.2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 05.12.2007 werden die Umsatzsteuern nach Maßgabe der Entscheidungsgründe dieses Urteils neu festgesetzt und die Berechnung dem Beklagten auferlegt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens zu 80 % und der Beklagte zu 20 %.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.