Finanzgericht Köln, 2013-02-28, 15 K 4521/07

15 K 4521/07Steuergericht28.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 15 K 4521/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-28

Aktenzeichen: 15 K 4521/07

ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0228.15K4521.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Unter Änderung der angefochtenen Umsatzsteuerbescheide 2001 und 2002 vom 18.10.2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 05.12.2007 werden die Umsatzsteuern nach Maßgabe der Entscheidungsgründe dieses Urteils neu festgesetzt und die Berechnung dem Beklagten auferlegt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens zu 80 % und der Beklagte zu 20 %.

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