Finanzgericht Köln, 2013-02-27, 10 K 41/12

10 K 41/12Steuergericht27.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 10 K 41/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-27

Aktenzeichen: 10 K 41/12

ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0227.10K41.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Der Aufhebungsbescheid vom 17.03.2011 wegen Eigenheimzulage 2009 und 2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 05.12.2012 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

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