Finanzgericht Köln, 2013-01-30, 15 K 47/09

15 K 47/09Steuergericht30.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 15 K 47/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-30

Aktenzeichen: 15 K 47/09

ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0130.15K47.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 15. Mai 2008 und Änderung des Bescheides vom 13. November 2008 über die Bewilligung von 82,20 € Kindergeld monatlich wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin für die Monate September 2006 bis einschließlich August 2007 Kindergeld i.H.v. 137,55 € monatlich zu gewähren.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin zu 10 % und der Beklagten zu 90 % auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

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