15 K 3230/11•Finanzgericht Köln, 2013-01-30, 15 K 3230/11
Finanzgericht Köln, 2013-01-30, 15 K 3230/11
15 K 3230/11Steuergericht30.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 15 K 3230/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-30
Aktenzeichen: 15 K 3230/11
ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0130.15K3230.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 20.01.2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.10.2011 wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin Kindergeld in voller Höhe von Oktober 2010 bis Oktober 2011 ... zu gewähren.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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