1 K 3219/11•Finanzgericht Köln, 2013-01-29, 1 K 3219/11
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 1 K 3219/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-29
Aktenzeichen: 1 K 3219/11
ECLI: ECLI:DE:FGK:2013:0129.1K3219.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 vom 18.8.2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.9.2011 wird aufgehoben.
Der Beklagte wird verpflichtet für das Jahr 2009 eine Zusammenveranlagung durchzuführen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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