14 K 1020/12•Finanzgericht Köln, 2012-11-21, 14 K 1020/12
Finanzgericht Köln, 2012-11-21, 14 K 1020/12
14 K 1020/12Steuergericht21.11.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 14 K 1020/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-21
Aktenzeichen: 14 K 1020/12
ECLI: ECLI:DE:FGK:2012:1121.14K1020.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des Bescheides vom 21. Februar 2012 und der Einspruchsentscheidung vom 29. Februar 2012 wird die Beklagte verpflichtet, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Klägers im Einspruchsverfahren ... wegen Kindergeld für Januar 2006 bis Dezember 2011 ... zu erstatten.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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