Finanzgericht Köln, 2012-11-21, 14 K 1020/12

14 K 1020/12Steuergericht21.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 14 K 1020/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-21

Aktenzeichen: 14 K 1020/12

ECLI: ECLI:DE:FGK:2012:1121.14K1020.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Unter Aufhebung des Bescheides vom 21. Februar 2012 und der Einspruchsentscheidung vom 29. Februar 2012 wird die Beklagte verpflichtet, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen des Klägers im Einspruchsverfahren ... wegen Kindergeld für Januar 2006 bis Dezember 2011 ... zu erstatten.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

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