14 K 2159/12•Finanzgericht Köln, 2012-10-18, 14 K 2159/12
Finanzgericht Köln, 2012-10-18, 14 K 2159/12
14 K 2159/12Steuergericht18.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 14 K 2159/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-18
Aktenzeichen: 14 K 2159/12
ECLI: ECLI:DE:FGK:2012:1018.14K2159.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Unter Abänderung des Einkommensteuerbescheides 2010 vom 08.05.2012 und der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 14.06.2012 wird die Einkommensteuer 2010 auf 6.088 EUR herabgesetzt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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