8 K 2753/08•Finanzgericht Köln, 2012-10-16, 8 K 2753/08
Gesamter Gesetzestext
Finanzgericht Köln — 8 K 2753/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-16
Aktenzeichen: 8 K 2753/08
ECLI: ECLI:DE:FGK:2012:1016.8K2753.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Unter Änderung des Umsatzsteuerbescheids 2004 vom 14. März 2007 in Gestalt der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 14. Juli 2008 wird die Umsatzsteuer 2004 auf 52.320,73 € festgesetzt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu ¼ und der Beklagte zu ¾.
Die Revision wird zugelassen.
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