Finanzgericht Köln, 2012-10-16, 8 K 2753/08

8 K 2753/08Steuergericht16.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 8 K 2753/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-16

Aktenzeichen: 8 K 2753/08

ECLI: ECLI:DE:FGK:2012:1016.8K2753.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Unter Änderung des Umsatzsteuerbescheids 2004 vom 14. März 2007 in Gestalt der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 14. Juli 2008 wird die Umsatzsteuer 2004 auf 52.320,73 € festgesetzt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu ¼ und der Beklagte zu ¾.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.