Finanzgericht Köln, 2012-09-12, 5 K 1348/11

5 K 1348/11Steuergericht12.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Finanzgericht Köln — 5 K 1348/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-12

Aktenzeichen: 5 K 1348/11

ECLI: ECLI:DE:FGK:2012:0912.5K1348.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Die Grunderwerbsteuerbescheide vom 22.02.2010 und 20.04.2010 sowie die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 28.03.2011 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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